Kosten
Nach einem ersten Beratungsgespräch stellen MandantInnen oft die Frage nach den zu erwartenden Kosten. Es ist wichtig zu wissen, mit welchen Kosten zu rechnen sein wird. Daher kläre ich Sie im Zuge unseres ersten Gesprächs über die voraussichtlich anfallenden weiteren Kosten auf, damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind. Bezüglich des Honorars gibt es folgende Möglichkeiten
- Pauschalhonorar
Ist der erforderliche Aufwand bereits zu Beginn gut abschätzbar dann kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Vorteil ist, dass man die Kosten von Anfang an kennt. - Zeithonorar
Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Dabei werden sowohl über die Art der Leistungen als auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen geführt und entsprechend abgerechnet. - Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz
Im Rechtsanwaltstarifgesetz ist klar geregelt, in welcher Höhe eine Leistung in Abhängigkeit vom Streitwert zu honorieren ist. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch dann, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und Deckung gegeben sein, können die Kosten direkt über die Versicherung abgerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Ob für Ihr Anliegen eine Deckung besteht, kläre ich gerne auf Wunsch für Sie direkt mit Ihrer Versicherung ab.